TV-Versorgung

Wichtige Änderung bei der TV-Versorgung zum 1.Juli 2024

Photo of joyful beautiful girl drinking coffee and using remote control while watching tv at home

Bisher wurde das Kabelfernsehen in den HBH-Wohnungen über die Betriebskosten bezahlt. Jetzt hat sich die Gesetzeslage geändert. Ab dem 1. Juli 2024 benötigen Mieterinnen und Mieter einen eigenen TV-Vertrag. Die HBH zeigt Ihnen, wie es geht!

In unserem Mitgliedermagazin haben wir bereits mehrfach über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) berichtet. Mit der Novelle soll der Glasfaserausbau für ein schnelleres Internet vorangetrieben werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Verbraucherschutz. Ab dem 1. Juli 2024 zahlen Mieterinnen und Mieter ihre Kabelfernsehgebühren nicht mehr im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an ihren Vermieter. Um weiterhin Kabel-TV empfangen zu können, müssen sie einen eigenen Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abschließen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach langen Verhandlungen konnte die HBH im März 2024 die Verträge für den Glasfaserausbau abschließen. Abhängig von der bisherigen Versorgung der Wohnanlagen wurden Vodafone und willy.tel mit dem Projekt beauftragt. Gleichzeitig haben wir mit diesen Telekommunikationsunternehmen Sonderkonditionen für unsere Mitglieder beim Kabelfernsehen ausgehandelt. Wichtig war uns dabei, dass die Kabelfernsehgebühr nicht wesentlich teurer wird als bisher und dass vorhandene Geräte und Einstellungen weiter genutzt werden können. Mit diesen beiden verlässlichen Partnern ist die Versorgung unserer Mitglieder mit Kabelfernsehen und der parallele Ausbau unseres Wohnungsbestandes mit zukunftsfähiger Glasfasertechnologie sichergestellt.

Was ändert sich für Sie?

Im Moment besteht für Sie noch kein Handlungsbedarf! Schließen Sie daher nicht übereilt einen TV-Einzelvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen ab. Lassen Sie sich auch nicht zu einem Vertrag für einen Glasfaseranschluss überreden. Auch bei Ihrem bisherigen Telefon- oder Internetanbieter ändert sich nichts.

Sie erhalten in Kürze ein persönliches Schreiben der HBH, in dem wir Sie ausführlich informieren und Ihnen die Umstellung auf einen TV-Einzelvertrag Schritt für Schritt erläutern.

Ab dem 1. Juli 2024 reduzieren wir Ihre monatliche Vorauszahlung für die Betriebskosten um den Betrag der Kabelfernsehgebühren. Ab Juli bezahlen Sie dann die Gebühren direkt an Ihren Vertragspartner.

Wann kommt der Glasfaseranschluss?

Alle rund 7.000 HBH-Wohnungen werden bis zum 31. Dezember 2030 mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet. Die Baumaßnahmen sind sehr aufwendig und müssen gut geplant und mit den HBH-Mitgliedern abgestimmt werden. Denn die Arbeiten gehen bis in die Wohnungen hinein. Auch hierüber werden wir Sie in einem gesonderten Schreiben ausführlich informieren.

Sobald der Glasfaseranschluss bei Ihnen in der Wohnung installiert ist, haben Sie auch beim Kabelfernsehen vollständige Wahlfreiheit und können auch andere Anbieter als Vodafone oder willy.tel mit der TV-Versorgung beauftragen.

Das Beste aus zwei Welten

Parallel zum Ausbau des Glasfasernetzes bleibt in Ihrer Wohnung das schnelle Koaxialkabelnetz bestehen, das schon heute Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit ermöglicht. Wenn Ihre Wohnung an das Glasfasernetz angeschlossen ist, müssen Sie nicht zwingend zu einem Glasfaseranbieter wechseln. Verträge, die Sie für das Koaxialnetz abgeschlossen haben, bleiben solange gültig, wie Sie es wünschen.

Vorsicht vor Haustürgeschäften

Einige Internet- und Telefonanbieter versuchen, an der Haustür Glasfaseranschlüsse zu verkaufen. Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Vertragsabschlüssen mit anderen Anbietern überreden. Denn Drittanbieter erhalten keinen Zugang zu den Häusern der HBH, um dort ihre eigene Infrastruktur zu installieren. Die HBH wird zusammen mit ihren Vertragspartnern Vodafone und willy.tel in den kommenden Jahren alle HBH-Wohnungen auf Glasfaser umstellen.